Holz-Deklaration
Gemäss Verordnung des Bundesrates und des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes über die Deklaration von Holz und Holzprodukten müssen u.a. Holzbauunternehmen im Geschäfts-verkehr mit Letztverbrauchern (Kunden) den Handelsnamen sowie das Herkunftsland des Holzes deklarieren.
Diese Verordnung tritt ab 1. Oktober 2010, mit einer Übergangsfrist bis 1. Januar 2012 in Kraft.
Damit unsere Kunden das bei uns eingekaufte Holz ihren Bauherren deklarieren können, stellen wir hier unsere Daten zur Verfügung.